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   BVerwG, 07.11.1979 - 6 B 95.78   

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BVerwG, 07.11.1979 - 6 B 95.78 (https://dejure.org/1979,14502)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.1979 - 6 B 95.78 (https://dejure.org/1979,14502)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 1979 - 6 B 95.78 (https://dejure.org/1979,14502)
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Wird zitiert von ... (18)

  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 17.81

    Dienstbeschädigung - Voller Beweis

    Bei mehreren in gleichem Maße auf den Erfolg hinwirkenden Bedingungen ist jede von ihnen (Mit-)Ursache im Rechtssinne [(Urteile vom 16. Januar 1964) - BVerwG 2 C 88.61 - (Buchholz 237.7 § 147 LBG NW Nr. 1]; vom 21. Oktober 1964 - BVerwG 6 C 132.61 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 22]; BVerwGE 26, 332 [338]; Urteile vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 81.64 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 35] und vom 12. April 1978 - BVerwG 6 C 59.76 - [Buchholz 232 § 141 a BBG Nr. 4] sowie Beschluß vom 7. November 1979 - BVerwG 6 B 95.78 - [ZBR 1980, 180 = VerwRspr. Bd. 31, 380]).
  • BVerwG, 21.02.1984 - 1 D 58.83

    Beamter - Dauernde Dienstunfähigkeit - Bahnärzte - Beweiswert von Aussagen -

    Da in einem Rechtsstaat die Verwaltung wie ein Gericht an Gesetz und Recht gebunden ist, haben die Verwaltungsbehörden den Sachverhalt der ihnen zur Regelung übertragenen Rechtsverhältnisse wie die Gerichte nur nach rechtlichen Maßstäben aufzuklären, so daß auch die von einer Verwaltungsbehörde bestellten Gutachter als objektiv urteilende Gehilfen der das öffentliche Interesse wahrenden Verwaltungsbehörde und nicht als parteiische Sachverständige anzusehen sind (BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; Beschluß vom 7. November 1979 - BVerwG 6 B 95.78 - Beschluß vom 22. Juni 1982 - BVerwG 1 DB 13.82 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.1989 - 2 A 30/89

    Verlust von Dienstbezügen wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst;

    Das hat das Verwaltungsgericht zutreffend und in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 53, 118, 120; BVerwG, ZBR 1980, 180) und des Senats (vgl. Urteil vom 23. Mai 1984 - 2 A 167/83 - ebenso BayVGH; ZBR 1983, 367, 369; Schütz, ES/C V 1 Nr. 2 und 8 sowie VGH, n.F., 35, 145, 147) entschieden.
  • VG Bayreuth, 21.11.2017 - B 5 K 16.655

    Verspätete Meldung von Dienstunfallfolgen

    Eine Veranlassung hierzu ist grundsätzlich nur gegeben, wenn die bereits vorliegende Begutachtung auch für den nicht Sachkundigen erkennbare grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, insbesondere von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht, wenn ein anderer Sachverständiger über bessere Forschungsmittel verfügt oder wenn es sich um besonders schwierige (medizinische) Fragen handelt, die umstritten sind oder zu denen einander widersprechende Gutachten vorliegen (VG Ansbach, U.v. 12.03.2014 - AN 11 K 13.01618 - juris Rn. 24 unter Bezugnahme auf BVerwG, ZBR 1980, 180 ff. m.w.N.; VGH München, U.v. 7.12.1994 - 3 B 94400 - 3 B 94403 - juris).
  • BVerwG, 22.06.1982 - 1 DB 13.82

    Rechtsmittel

    Da in einem Rechtsstaat die Verwaltung wie ein Gericht an Gesetz und Recht gebunden ist, haben die Verwaltungsbehörden den Sachverhalt der ihnen zur Regelung übertragenen Rechtsverhältnisse wie die Gerichte nur nach rechtlichen Maßstäben aufzuklären, so daß auch die von einer Verwaltungsbehörde bestellten Gutachter als objektiv urteilende Gehilfen der das öffentliche Interesse wahrenden Verwaltungsbehörde und nicht als parteiische Sachverständige anzusehen sind (Urteil vom 15. April 1964 - BVerwG 5 C 45.63 - [BVerwGE 18, 216 [218]]; Beschluß vom 7. November 1979 - BVerwG 6 B 95.78 -).
  • VG Ansbach, 13.01.2009 - AN 1 K 08.01172

    Rücknahme der Anerkennung eines Dienstunfalls; Versagung der Gewährung von

    Der in der mündlichen Verhandlung gestellte Beweisantrag auf Einholung eines medizinischen Obergutachtens konnte deshalb abgelehnt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.2.1998 - 2 B 81/97, a.a.O. und 7.11.1979 - 6 B 95/78, ZBR 1980, 180).
  • VG Ansbach, 13.01.2009 - AN 1 K 08.00751

    Rücknahme der Anerkennung eines Dienstunfalls; Versagung der Gewährung von

    Der in der mündlichen Verhandlung gestellte Beweisantrag auf Einholung eines medizinischen Obergutachtens konnte deshalb abgelehnt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.2.1998 - 2 B 81/97, a.a.O. und 7.11.1979 - 6 B 95/78, ZBR 1980, 180).
  • BVerwG, 12.08.1980 - 2 B 37.80

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

    Dies kann der Fall sein, wenn das bisher vorliegende Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters gegeben sind (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. BVerwGE 31, 149 [156]; Beschlüsse vom 23. Dezember 1977 - BVerwG 6 B 50.77 -, vom 7. November 1979 - BVerwG 6 B 95.78 - und vom 2. Juni 1980 - BVerwG 2 B 2.80 -).
  • VG Ansbach, 12.03.2014 - AN 11 K 13.01618

    (unbegründete) Klage auf Anerkennung eines Dienstunfalls; SLAP-Läsion;

    Eine Veranlassung hierzu ist grundsätzlich nur gegeben, wenn die bereits vorliegende Begutachtung auch für den nicht Sachkundigen erkennbare grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, insbesondere von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht, wenn ein anderer Sachverständiger über bessere Forschungsmittel verfügt oder wenn es sich um besonders schwierige (medizinische) Fragen handelt, die umstritten sind oder zu denen einander widersprechende Gutachten vorliegen (Wilhelm in GKÖD, a.a.O. § 31, Rn. 70 unter Bezugnahme auf BVerwG, ZBR 1980, 180 ff. m.w.N.; VGH München, U.v. 7.12.1994, 3 B 94400, 3 B 94403, juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 18.02.1981 - 2 B 42.80

    Verletzung der Aufklärungspficht auf Seiten des Berufungsgerichts - Verletzung

    Dies kann der Fall sein, wenn das bisher vorliegende Sachverständigengutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters gegeben sind (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. BVerwGE 31, 149 [156]; Beschlüsse vom 23. Dezember 1977 - BVerwG 6 B 50.77 -, vom 7. November 1979 - BVerwG 6 B 95.78 - und vom 2. Juni 1980 - BVerwG 2 B 2.80 -).
  • VG Lüneburg, 06.07.2006 - 1 A 128/03

    Abstrakt-funktionelles Amt; Angstsymptomatik; anlagebedingtes Leiden;

  • VG Minden, 26.10.2004 - 10 K 853/01

    Voraussetzungen der Wahrung der Klagefrist zur Erhebung einer Verpflichtungsklage

  • VG Bayreuth, 06.02.2018 - B 5 K 16.867

    Erfolglose Klage auf Anerkennung psychischer Beschwerden als (weitere)

  • VG Lüneburg, 27.10.2005 - 1 A 408/04

    Arbeitsunfall; Dienstunfall; Dienstunfähigkeit; Folgeschäden; Kausalität;

  • VG Lüneburg, 10.09.2001 - 1 A 45/99

    Alterungsprozess; Bandscheibenbeschwerden; Bandscheibenvorfall; Dienstunfall;

  • VG Bayreuth, 28.02.2023 - B 5 K 20.237

    Kausalität zwischen Dienstunfallereignis und eingetretenem Körperschaden

  • VG Ansbach, 15.01.2008 - AN 1 K 05.00333

    Fehlende Kausalität zwischen anerkannten Dienstunfällen und Ruhestandsversetzung;

  • VG Lüneburg, 20.11.2000 - 1 A 97/98

    Wesentliche Ursache eines Dienstunfalles kann eine Einwirkung sein, die ein

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